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  Ausgabe 2 / 2018  
 
 
 
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
liebe Sportfreunde,
 
mit unserem SWIM-Programm machen wir Hessens Bäder fit für die Zukunft. In den kommenden fünf Jahren nimmt die Hessische Landesregierung zur Erhaltung und Modernisierung der hessischen Hallen- und Freibäder 50 Millionen Euro in die Hand. Mit dieser Investitionssumme unterstreicht das Land, dass es die Bedeutung der Bäder sowohl für den ländlichen Raum, als auch für den Schwimmsport würdigt und deren Erhalt und Modernisierung gezielt fördert.
 
Der Schwimmsport ist wichtig, verbindet Alt und Jung und hält gesund. Damit Schwimmen möglichst überall in modernen Bädern möglich ist, investieren wir zielgerichtet und nachhaltig in unsere Bäderlandschaft. Ab dem heutigen Tag können Landkreise, Kommunen und Vereine Ihre Vorhaben für die Gewährung einer Förderung anmelden. Ab 2019 können dann über einen Zeitraum von fünf Jahren bestehende Bäder saniert, modernisiert oder Neubauten ermöglicht werden. Erstmals können neben Hallenbädern auch Freibäder von der neuen SWIM-Fördermöglichkeit profitieren. Interessierte erhalten unter swim.hessen.de alle relevanten Informationen, um sich für das Förderprogramm zu bewerben.

Herzliche Grüße,

Ihr Peter Beuth

 
 
 
 
SWIM: Jetzt Förderung beantragen
 
Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport hat heute die Förderrichtlinien für das SWIM-Programm veröffentlicht. Hessische Landkreise, Städte, Gemeinden und deren öffentlich-rechtliche Unternehmen sowie Zweckverbände können sich ab sofort für das Förderprogramm bewerben. Darüber hinaus sind auch gemeinnützige Sportverbände und -vereine sowie Fördervereine und andere gemeinnützige Institutionen antragsberechtigt. Förderziel ist es zukunftsfähige und wirtschaftlich sinnvolle Sportstätten zu unterstützen.
 
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Neue Datenschutz-Verordnung: Infos für Vereine
 
Seit dem 25. Mai gilt die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vereine betreffende Regelungen werden durch das Bundesgesetz geregelt. Antworten auf die häufigsten Fragen erteilt das Bundesministerium des Innern. Spezifisch aufbereitete Informationen für Vereinsvertreter bietet der Landessportbund Hessen sowie der Hessische Datenschutzbeauftragte.
 
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In eigener Sache: Sport-Newsletter
 
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Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Friedrich-Ebert-Allee 12
65185 Wiesbaden
Tel.: +49 (611) 353 1607
Fax: +49 (611) 353 1608
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