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Liebe Sportlerinnen und Sportler,
liebe Sportfreunde,
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erst gute Nachwuchsarbeit macht die späteren Erfolge hessischer Spitzensportler im nationalen und internationalen Vergleich möglich. Unsere Sportvereine sind die Basis, die Keimzelle und das Fundament des Hessischen Leistungssports. Wir wollen ihre hervorragende Arbeit gemeinsam mit dem Landessportbund Hessen weiter bestmöglich unterstützen und stellen ab sofort über unsere Leistungssportreform einen zusätzlichen jährlichen Förderbetrag in Höhe von 160.000 Euro zur Verfügung.
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Mit dem Programm können leistungssporttreibende Vereine in verschiedenen Bereichen eine Förderung durch das Land Hessen beantragen. Dabei werden besondere Trainings- und Wettkampfmaßnahmen von Nachwuchs- und Top-Athleten unterstützt, die Anschaffung von speziellen Materialien bezuschusst oder sportmedizinische, physiotherapeutische und sportpsychologische Maßnahmen gefördert. Auch die kurzfristige Beschäftigung von Spezialtrainern und weitere Projektmaßnahmen sind förderfähig.
Infos zum Förderprogramm und die Antragsformulare finden Sie auf der Seite des Landessportbundes Hessen.
Herzliche Grüße,
Ihr Peter Beuth
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Sportentwicklungsplanung
im Vogelsbergkreis
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Der Vogelsbergkreis, seine Kommunen und der Sportkreis ziehen gemeinsam an einem Strang, um die Zukunft des Sports, der Vereine und der Vereinsangebote auf sichere Füße zu stellen. Gemeinsam wurde eine Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) für das Projekt „Kooperative Sportentwicklungsplanung“ ausgearbeitet. Es hat Vorbildcharakter auch für andere Landkreise in Hessen.
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Nachwuchs-Kader-Athleten gefördert
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Das Land fördert hoffnungsvolle hessische Nachwuchssportlerinnen und -sportler weiter auf hohem Niveau. 2018 erhalten die Sportfachverbände für ihre Nachwuchs-Kader-Athleten, die sogenannten D-Kader-Athleten, Förderbescheide in einer Gesamthöhe von rund 1,16 Millionen Euro.
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SWIM-Programm startet 2019
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Hessische Landkreise, Städte, Gemeinden und deren öffentlich-rechtliche Unternehmen sowie Zweckverbände können sich für das Förderprogramm bewerben. Darüber hinaus sind auch gemeinnützige Sportverbände und -vereine sowie Fördervereine und andere gemeinnützige Institutionen antragsberechtigt.
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